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Wir sind Ihr Partner für
elektrische Betriebsmittel
Prüfungen gemäß:

  • DGUV-V3 Prüfungen

    • Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel​

    • Ortsfeste elektrische Betriebsmittel

    • Elektrische Anlagen und Messmittel

    • Prüfung von E-Ladekabeln und                          E-Ladestationen für Elektroautos

  • Prüfung medizinischer Geräte / Pflegebetten         nach VDE 0751 und EN 62353

  • Prüfung von Schultafeln                                         nach DGUV Information 202-021

  • Prüfung von Leitern und Tritten                             nach DGUV Information 208-016

 

Wir schaffen Rechtssicherheit
im Betrieb!

DGUV V3 Prüfung RS Energie Planungsbüro

Prüfung ortsveränderlicher Betriebsmittel nach
DGUV V3


Die Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Betriebsmittel gem. DGUV V3 ist in Deutschland Pflicht und mittlerweile ein fester Bestand im Sicherheitskonzept der meisten Firmen. Wir unterstützen Sie gerne bei der nächsten Sicherheitsprüfung Ihrer elektrischen, ortsveränderlichen Betriebsmittel.

Prüfung ortsfester
Betriebsmittel nach

DGUV V3
 

Wir unterstützen Sie gerne bei der nächsten Sicherheitsprüfung Ihrer elektrischen ortsgebundenen / ortsfesten

Betriebsmittel.

Wir bieten Lösungsvorschläge auf

die spezifischen Anforderungen

unserer Kunden an.

Prüfung von

elektrischen Maschinen nach DGUV V3
 

Prüfung Ihrer elektrischen Maschinen durch

unser Team – schnell, sicher & unkompliziert.

Aus dem heutigen Arbeitsleben sind

elektrische Betriebsmittel und Maschinen

nicht mehr wegzudenken.
Der Umgang mit elektrischen Geräten ist
für

den Anwender selbstverständlich geworden.

Dabei wird die Gefährdung durch elektrische Energie bei der täglichen Arbeit oft unterschätzt.

Unsere Dienstleistungen im Überblick

Prüfung von

elektrischen Anlagen

nach DGUV V3

Nicht selten stellt die Prüfung der

elektrischen Anlagen Unternehmen vor

große Herausforderungen. Wie aus den

Aufzeichnungen des Verbands der

Sachversicherer zu entnehmen ist, gehören fehlerhafte elektrische Anlagen zu den

häufigsten Brandursachen bei Schadenfeuern. Deshalb werden regelmäßige Prüfungen

seitens des Gesetzgebers, der

Berufsgenossenschaften sowie dem

Sachversicherer gefordert.

Prüfung medizinischer Geräte

und Pflegebetten nach

VDE 0751 und EN 62353

Die Prüfung medizinischer Geräte sind z.B. EKG, Absauggeräte, Untersuchungsleuchten, Ultraschall-Geräte, Labor Geräte, Untersuchungsliegen, Kranken- und Pflegebetten, Patientenlifte, Hub-Badewannen, Röntgengeräte und Sehtestgeräte – um ein paar Beispiele zu nennen. 

Die Prüfung medizinischer Geräte nach VDE 0751 bzw. EN 62353 muss regelmäßig in wiederkehrenden Prüfungen erfolgen, da gerade die Prüfung der Medizintechnik besonders wichtig ist.

Fehler in diesem Bereich können zu schwerwiegenden Folgen führen!

Prüfung von E-Ladestationen

und E-Ladekabeln für Elektrofahrzeuge

Bei dem Kauf eines Elektroautos stellt sich unweigerlich die Frage, wie man das Auto ab jetzt auflädt. Ein sicherer Betrieb sei es im gewerblichen aber auch im privaten Bereich ist sicher zu stellen und somit ist eine Prüfung von E-Ladestationen und E-Ladekabeln unumgänglich. 

Prüfung von Leitern und Tritten 

nach DGUV-I 208-016

Leitern und Tritte, die zum Beispiel von Beschäftigten oder Besuchern an der Arbeitsstätte oder an öffentlichen Orten genutzt werden, sind Arbeitsmittel, die im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (kurz BetrSichV) vom Arbeitgeber bereitgestellt werden.

Zum einen müssen Leitern, Tritte natürlich dahingehend davor gesichert werden, dass sie nicht von Unbefugten genutzt oder auch betreten werden. Zum anderen müssen sie auch einer regelmäßigen Leiterprüfung unterzogen werden!

Die sogenannte BetrSichV fordert, dass alle Arbeitsmittel – und somit auch Leitern, Tritte und mehr – regelmäßig
nach DGUV Information 208-016 geprüft werden müssen.

 

Die Prüfristen sollten den individuellen

Betriebsverhältnissen angepasst sein, im allgemeinen aber mind. einmal jährlich durchgeführt werden.

Prüfung von Schultafeln

nach DGUV-I 202-021

In Schulen hat Sicherheit die höchste Priorität.
Durch regelmäßige fachgerechte Prüfungen von Schultafeln wird sichergestellt, dass die Sicherheitsbestimmungen erfüllt sind.

Die Sicherheitsanforderungen an verwendete Lehrmittel und Schulinventar sind hoch. Schulen tragen die Verantwortung für sichere Gestaltung des Lehrprozesses, den Gesundheitsschutz der Schüler/-innen und Lehrer und müssen dafür sorgen, dass die physischen Lehrmittel im ordnungsgemäßen Zustand sind und zweckgemäß verwendet werden.

Die DGUV Information 202-021 stellt die rechtlichen und technischen Informationen zusammen, die bei
Installation, Anwendung, Instandhaltung und Schultafelprüfung beachtet werden müssen.

Gemäß § 14 BetrSichV1 zählt die Schultafel zu Arbeitsmitteln und muss regelmäßig durch eine befähigte Person geprüft werden. Ergänzend fordert § 10 BetrSichV1 entsprechende Instandhaltungsmaßnahmen für Arbeitsmittel, auch für Schultafeln.

Die regelmäßige fachmännische Hauptuntersuchung durch eine befähigte Person ist somit die Voraussetzung
für die sichere Nutzung der Schultafel.

Rechtliche

Organisation

Elektrosicherheit ist Arbeitsschutz und vorbeugender Brandschutz in einem.

Wer dies erkennt, weiß um die besondere Bedeutung eines sauber organisierten Elektrobereichs in seinem Unternehmen.

Eine rechtssichere Organisation ist das

geeignete Mittel gegen den von Ermittlungsbehörden immer häufiger

erhobenen Vorwurf des

Organisationsverschuldens. Wir bieten

Ihnen daher wertvolle Unterstützung

beim Aufbau einer rechtssicheren Unternehmensorganisation an.

ortsveränderliche Prüfung Richrad Schubert
Prüfplakette Energie Planungsbüro
Elektrische Anlagen Prüfung Richard Schubert
E-Ladestation Prüfung Richard Schubert

Häufig gestellte Fragen

Müssen an elektrischen Betriebsmitteln, Anlagen

oder Maschinen

wiederkehrende Prüfungen durchgeführt werden?

Ja, wiederkehrende Prüfungen an

elektrischen Betriebsmitteln, Anlagen oder Maschinen müssen aufgrund der

Verantwortung des Arbeitgebers für die

Sicherheit seiner Mitarbeiter geprüft werden.

Diese Forderungen ergeben sich u.a. aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und werden in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV),

in Verbindung mit den technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) konkretisiert.

Worauf soll ich bei der Beauftragung einer

Prüfung achten?

AUF DEN PREIS!!!

Der Preis ist oftmals für viele Unternehmen

das alleinige Entscheidungsmerkmal,

ohne zu wissen, dass im Schadensfall der Arbeitgeber für eine fachgerechte und

qualifizierte Umsetzung der Prüfung,

auch durch Dienstleister, verantwortlich ist!

Somit sollte sich der Auftraggeber immer

kritisch hinterfragen, ob der angebotene Preis

zu einer ordnungsgemäßen und

rechtssicheren Prüfung führen kann.

Wer darf die Prüfung durchführen?

Die Durchführung der wiederkehrenden

Prüfungen sind ausschließlich befähigten

Personen im Sinne der TRBS 1203 unter Verwendung geeigneter Mess- und

Prüfgeräte vorbehalten.

Eine eigenständige Prüfung durch

elektrotechnisch unterwiesene Personen (EUP)

ist im Hinblick auf das Anforderungsprofil

der TRBS 1203 nicht zulässig. Aus diesem

Grund dürfen elektrotechnisch unterwiesene Personen nur unter Aufsicht einer

Elektrofachkraft (EFK) die

Prüfungen durchführen.

Wie lange dauert
die Prüfung?

 

Die eigentliche Prüfung eines Betriebsmittels

dauert nur wenige Minuten und besteht aus:

  • Inventarisierung der Betriebsmittel

  • Sichtprüfung

  • Messung der sicherheitsrelevanten Merkmale

  • Dokumentation der Ergebnisse

 

Die eigentliche Unterbrechung der Arbeit Ihrer Mitarbeiter ist somit auf wenige Minuten beschränkt und wird im Vorfeld durch uns angekündigt.

Welche elektrischen

Betriebsmittel müssen

geprüft werden?

Vereinfacht gesagt gelten alle elektrischen

Geräte mit Stecker, die nicht verbaut sind

und weniger als 23 kg wiegen,

als ortsveränderliche Betriebsmittel.

Welche Konsequenzen können

bei Unterlassung der

Prüfung folgen?

  • Verlust bzw. Einschränkung des Versicherungsschutzes VVG § 81

  • Straf- oder zivilrechtliche Konsequenzen

  • Bußgelder

Kann die Prüfung auch
außerhalb der üblichen Geschäftszeiten stattfinden?


Ja, selbstverständlich richten wir uns an die Bedürfnisse unserer Kunden und können

gerne auch an Wochenenden stattfinden.

Wir stehen für:

  • 100% Kundenzufriedenheit

  • Fairpreisgarantie

  • Qualifizierte Mitarbeiter

  • Mehr als 20 Jahre Berufserfahrung

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